Lexikon durchsuchen:

Stichwort English Beschreibung
Erschließungsbeitragsfreie Grundstücke property free of local infrastructure charges Als erschließungsbeitragsfrei (ebf) bezeichnet man solche Grundstücke, für die bereits alle Erschließungsbeiträge bezahlt worden sind. Hierzu zählen in der Regel die bebauten und solche unbebauten Grundstücke, die bereits voll erschlossen sind.

Im Gegensatz hierzu stehen erschließungsbeitragspflichtige Grundstücke, bei denen Erschließungsbeiträge für Erschließungsanlagen noch nicht erhoben sind.

Grundstückskäufer müssen sich darüber im Klaren sein, dass auch eine optisch ganz „normale“ Straße aus Sicht der Gemeinde eine noch nicht fertig gestellte Erschließungsanlage sein kann. So können auch nach Jahren noch Gehwege auf der zweiten Fahrbahnseite, Grünanlagen oder Straßenbeleuchtungen hinzugefügt und anteilig den Anliegern in Rechnung gestellt werden, was in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Eine gewisse Absicherung stellt die Möglichkeit dar, bei der Gemeinde eine sogenannte Anliegerbescheinigung zu beantragen, die über die „Erschließungsverhältnisse“ des Grundstücks Aufschluss gibt. Diese kann auch von einem Grundstücksverkäufer beantragt und Kaufinteressenten vorgelegt werden, um mögliche Bedenken auszuräumen.

Bei Kauf eines unbebauten Grundstücks zum Zweck der Bebauung sollte im Kaufvertrag eine Regelung darüber getroffen werden, welche der beiden Parteien etwaige Erschließungsbeiträge zu bezahlen hat. Sind dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bereits Beitragsbescheide für Erschließungskosten zugegangen, wird in der Regel vereinbart, dass die Zahllast auch bei ihm liegen soll.